29.09.2023
Schöne und strahlend weiße Zähne beim Lächeln zeigen zu können, ist der Wunsch vieler Menschen. Dieser Wunsch ist gut nachvollziehbar und verständlich, führen doch verfärbte und eher dunkle Zähne häufig dazu, dass die Betroffenen nicht spontan und befreit lachen mögen und auf diese Art einen sympathischen Teil ihrer Persönlichkeit unterdrücken.
Sie fühlen sich angesprochen? Dann könnte eine Zahnaufhellung mit der Methode ZOOM® von Philips das Richtige für Sie sein. Allen, die (wieder) lächelnd durch das Leben gehen wollen, können wir diesen Traum in nur knapp zwei Stunden erfüllen: mit dem ZOOM®-Bleaching von Philips.
Nachfolgend finden Sie Informationen, wie diese Methode funktioniert, welche Vorzüge sie zu bieten hat und wie Sie Ihre Zähne nach dem Bleaching so pflegen (lassen), dass Sie möglichst lange von dem Aufhellungs-Effekt profitieren.
Die Antworten auf diese Frage sind vielfältig:
In der Zahnarztpraxis wird ein Spezial-Gel auf die Zähne aufgetragen, das mit einer Lampe mit blauem LED-Licht sanft aktiviert wird. Dieses Licht verstärkt die Wirkung des Gels und löst die Verfärbungen auf den Zähnen auf. Innerhalb eines Zeitfensters von nur ca. 45 Minuten ist das Ergebnis sichtbar: eine Aufhellung um bis zu acht Farbnuancen. Darüber hinaus hat das Gel durch einen bestimmten Wirkstoff die Fähigkeit, den Zahnschmelz zu schützen, den Glanz zu verbessern und die Empfindlichkeit zu verringern.
Die Haltbarkeit ist abhängig von verschiedenen Faktoren und hängt eng mit Ihren Lebensgewohnheiten zusammen. Neben der individuelle Zahnstruktur gehören die Ernährungsweise, der Lebensstil und die Zahnpflege dazu. Mit einer professionellen Zahnreinigung, die Sie im Übrigen auch unabhängig von der ZOOM®-Behandlung zur Vorbeugung regelmäßig in Anspruch nehmen sollten, können Sie den Nachdunkelungsprozess verzögern. In der Regel hält der Effekt nach einem professionellen Bleaching etwa zwei bis hin zu fünf Jahren an.
Das ZOOM®-Bleaching können Sie bei gesunden Zähnen beliebig oft wiederholen lassen. Und wenn Sie nur einzelne Zähne aufhellen lassen möchten, ist auch dies generell möglich.
Nur Kindern unter 16 Jahren wird das Bleaching nicht empfohlen, da Zahnbein und Zahnschmelz noch nicht vollständig entwickelt sind.
Sie interessieren sich für die ZOOM®-Bleaching-Methode? Dann sollten Sie sich von uns beraten lassen. Nach einer sorgfältigen Untersuchung können wir Ihnen sagen, ob Ihre Zähne für die Behandlung geeignet sind und welche Art von Kosten auf Sie zukommt. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen diese Auslagen in den meisten Fällen nicht.
Kategorien: News
Schlagworte: Bleaching, Zahnaufhellung